Zahlungsbedingungen

Auftragswert bis 500 EUR (Brutto)

 

für Firmenkunden

Rechnungsbetrag ist 2 Tage nach Auftrag ohne Abzüge auf unser   Konto zu zahlen.

 

für Privatkunden

Rechnungsbetrag ist bei der Lieferung/Selbstabholung in Bar      ohne Abzüge zu zahlen.

 

Auftragswert 500 bis 5.000 EUR (Brutto)

 

für Firmenkunden

30% des Brutto Auftragswertes werden bei Auftragsvergabe fällig. Der Rechnungsbetrag ist 2 Tage nach Auftragsvergabe ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. Der restliche Rechnungsbetrag ist nach Veranstaltung innerhalb 2 Tage ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen.

 

für Privatkunden

30 % des Brutto Auftragswertes werden bei Auftragsvergabe fällig. Der Rechnungsbetrag ist 2 Tage nach Auftragsvergabe ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. Weitere 20 % sind 10 Tage vor Veranstaltungstag zu leisten.

Der restliche Rechnungsbetrag ist nach Veranstaltung innerhalb 2 Tage ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. 

 

Auftragswert ab 5.000 EUR (Brutto)

 

für Firmenkunden

30% des Brutto Auftragswertes werden bei Auftragsvergabe fällig. Der Rechnungsbetrag ist 2 Tage nach Auftragsvergabe ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. Weitere 20 % sind 10 Tage vor Veranstaltungstag zu leisten.

Der restliche Rechnungsbetrag ist nach Veranstaltung innerhalb 2 Tage ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen.

 

für Privatkunden

30 % des Brutto Auftragswertes werden bei Auftragsvergabe fällig. Der Rechnungsbetrag ist 2 Tage nach Auftragsvergabe ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. Weitere 30 % sind 10 Tage vor Veranstaltungstag zu leisten.

Der restliche Rechnungsbetrag ist nach Veranstaltung innerhalb 2 Tage ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. 

 

Stornierungsbedingungen

 

Allgemein gültig 

Eine Stornierung muss in jedem Fall in Schriftlicher Form geschehen.

Die Anzahlung verfällt in jedem Fall einer Stornierung, egal zu welchem Zeitpunkt. Bei einer Verschiebung der VA, wird die Anzahlung innerhalb von 2 Jahren auf das neue Datum angerechnet. Danach verfällt diese ebenfalls. 

 Stornierungskosten abzgl. der Anzahlung: 

30% Brutto Auftragswert ab 6 Monate vor Auftrag 

50% Brutto Auftragswert ab 3 Monate vor Auftrag 

75% Brutto Auftragswert ab 1   Monat vor Auftrag 

100% Brutto Auftragswert ab 5     Tage vor Auftrag 

 

Eine Verschiebung der Veranstaltung auf ein Neues Datum ist kostenfrei möglich. In diesem Fall wird die Anzahlung zu 100% auf dieses angerechnet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

AGB´s der Firma C&G Catering/Christoph Geier (Einzelunternehmen)

 

1) Es gelten unsere Zahlungsbedingungen

2) Unsere Leistungen werden nur in Verbindung mit unseren Zahlungsbedingungen ausgeführt.

3) Ein Auftrag kommt ausschließlich mit einem vom Kunden bestätigtem Angebot in schriftlicher Form zustande.

4) Des weiteren kommt ein Auftrag nur in Verbindung mit einer Fristgerechten Anzahlung zustande.

5) Der Auftraggeber verpflichtet sich zum angegebenen Lieferzeitpunkt vor Ort an der angegebenen Lieferadresse zu sein, um die

 Ware/Dienstleistung entgegen zu nehmen.

5) Bei nicht vorher angegeben erschwerten Lieferwegen, sind wir nicht in der Pflicht diese zu gehen.

6) Unsere Leistungen werden für den gewünschten und vereinbarten Zeitraum erbracht. Eine Verlängerung dieser ohne vorherige Absprache sind nicht vorgesehen und gehören damit nicht mehr zum Auftrag.

7) Mengel an Dienstleistungen, Leihartikeln, Servicetätigkeiten oder Cateringbestandteilen sind an Ort und Stelle vom Kunden an unser Personal

vor Ort zu erledigen. Oder am selben Tag per E-Mail in schriftlicher Form.

Bei einer späteren Meldung können diese nicht mehr berücksichtigt werden. 

8) Unser Servicepersonal ist nicht verpflichtet Aufgaben die nicht im Vorfeld besprochen wurden durchzuführen.

Das selbige gilt für eine längere Beschäftigung dieser.   

9) Sofern nicht anders vereinbart wird beim verlassen der Veranstaltung

sämtliches Equipment/Ware von uns wieder mitgenommen.

10) Speisereste oder nicht verzehrte Speisen nehmen wir nicht zurück, diese verbleiben beim Auftraggeber.

11) Getränke die in einer Pauschale ausgegeben werden sind nach vereinbartem Dienstleistungsschluss nicht Eigentum des Kunden (Restbestände)

sondern werden von uns wieder mitgenommen.

12) Pauschalen beziehen sich immer nur auf den gebuchten Zeitraum.

13) Leihgegenstände bleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Firma C&G Catering.

14) Beschädigte Leihgegenstände oder genutzte Artikel wie zum Beispiel Gläser oder Geschirr sind vom Auftraggeber zum

Neuanschaffungswert  + 10% Aufwandspauschale zu ersetzen.

 

 

   

   

   

   

 

 

 

 

Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung muss in jedem Fall in Schriftlicher Form geschehen.

 

Kostenfrei Stornierung:.......................bis 7 Monate vor Auftrag

25% Brutto Auftragswert:...................ab 6 Monate vor Auftrag 

50% Brutto Auftragswert:...................ab 3 Monate vor Auftrag 

75% Brutto Auftragswert:.....................ab 1 Monat vor Auftrag 

100% Brutto Auftragswert:......................ab 5 Tage vor Auftrag 

 

Im Stornierungsfall vor 7 Monaten werden 50% der  Anzahlung zurückerstattet. Die einbehaltenen 50% können bei einem Neuen Auftrag auf dessen Auftragswert angerechnet werden.

 

Eine Verschiebung der Veranstaltung auf ein Neues Datum ist kostenfrei möglich. In diesem Fall wird die Anzahlung zu 100% auf dieses angerechnet.

 

Stornierungsbedingungen COVID - 19

 

Im Falle einer Untersagung der Veranstaltung durch den Gesetzgeber/ Corona Maßnahmen, werden keine Stornierungskosten fällig. Die Veranstaltung kann kostenfrei auf ein alternatives Datum verschoben werden oder komplett storniert werden.

 

Im Stornierungsfall wegen Corona Maßnahmen werden 75 % der  Anzahlung zurückerstattet. Die einbehaltenen 25 % (Aufwandspauschale für bereits erfolgte Planung, Angebotserstellung, usw.) können bei einem Neuen Auftrag auf dessen Auftragswert angerechnet werden. 

 

Stornierungsbedingungen Sonderfall

 

Bei eintreten eines triftigen Grundes,

(Krankheitsbedingter Ausfall des Gastgebers oder in dessen näherem Familiären Umfeld, oder der ähnlichen) werden 75 % der  Anzahlung zurückerstattet. Die einbehaltenen 25 % (Aufwandspauschale für bereits erfolgte Planung, Angebotserstellung, usw.) können bei einem Neuen Auftrag auf dessen Auftragswert angerechnet werden. Ebenso ist die Stornierung in diesem Fall kostenfrei.